„Schule im Umbruch“, unter diesem Titel hat die Bundesfachgruppe Schulen 2004 ein Positionspapier
der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zur beruflichen Fortbildung von Beschäftigten
in Schulsekretariaten und Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister vorgelegt.
Dieses Papier befasst sich mit den durch die Ergebnisse der PISA-Studie ausgelösten bildungspolitischen
Diskussionen und begründet einen qualitativen Qualifizierungsbedarf für die fachlichen
Aufgabenfelder in den Schulsekretariaten.
Ziel dieser Diskussion ist es, den Beschäftigten in den Schulsekretariaten und den Schulhausmeisterinnen
und Schulhausmeistern einen formalen Berufsabschluss zu ermöglichen. Mit dem nun
vorgelegten Entwurf einer Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Schulsekretärin
und zur Geprüften Fachwirtin für Schulverwaltung, sowie zur Geprüften Gebäudemanagerin/zum
Geprüften Gebäudemanager für Schulen sollen Beschlussfassungen nach § 54 Berufsbildungsgesetz
vorbereitet werden. Danach hat der Berufsbildungsausschuss, die nach dem Berufsbildungsrecht
zuständige Stelle, die Kompetenz, Fortbildungsprüfungsregelungen zu erlassen.
In dieser Rechtsvorschrift wird die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses, Ziel, Inhalt und Anforderungen
der Prüfungen, die Zulassungsvoraussetzungen sowie das Prüfungsverfahren geregelt.
Mit dem Entwurf einer Rechtsvorschrift legt ver.di ein fachlich begründetes Konzept vor, nach dem
Beschäftigte in Schulsekretariaten und im Schulhausmeisterinnen- und Schulhausmeisterbereich in
Zukunft einen qualitativen Berufsabschluss erwerben können. Die Bundesfachgruppe Schulen wird Anfang 2007
einen weiteren Text vorlegen, mit dem Lernziele für eine Qualifizierung, die auf diesen Abschluss
vorbereiten, formuliert werden.
Damit legt ver.di ein qualitativ hochwertiges Qualifizierungskonzept vor.